Kieferorthopädische Chirurgie
Nach Zuweisung durch den behandelnden Kieferorthopäden, zur Korrektur von Funktion und Ästhetik und zur Unterstützung der weiteren apparativen Behandlung:
- Korrektur von Lippen- und Zungenbändchen
- Insertion von Miniimplantaten im Gaumenbereich oder sogenannten „Knochenankern“ im zahntragendem Kieferbereich zur Fixation von kieferorthopädischen Apparaturen
- Operative „Anschlingung“ von im Knochen persistierenden Zähnen zur kieferorthopädischen Einreihung
- Extraktionsbehandlung mit kieferorthopädischer Zielsetzung
- Operative Behandlung von Kieferfehlstellungen, wenn diese durch reine Kieferorthopädie nicht behandelbar ist